Rechtsprechung
LG Frankenthal, 25.06.2007 - 1 T 160/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- www.bremer-inkasso.de
Zwangsvollstreckung / Ergänzung der Angaben im Vermögensverzeichnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Bitterfeld-Wolfen, 22.01.2010 - 9 M 1370/09
Eidesstattliche Versicherung: Nachbesserungsanspruch des Gläubigers bei …
Denn die Verpflichtung zur Ergänzung der Versicherung besteht auch und gerade dann, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass der Schuldner Leistungen erhält, nach denen bislang nicht (konkret) gefragt worden ist; ergeben sich etwa Anhaltspunkte für ein verschleiertes Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 h (z. B. Arbeit nur für Kost u. Logis), muss der Schuldner auch Art und Umfang seiner Tätigkeit angeben (vgl. LG Frankenthal, Beschl. v. 25.06.2007, 1 T 160/07).